Während meiner sechsjährigen Tätigkeit als Justitiarin in der Rechtsabteilung eines schweizerischen Konzerns war der Großteil meiner Arbeit dem deutsch-finnischen Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Werkvertrags- und Kaufrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Gewerbemietrecht und dem Markenrecht, gewidmet. In dieser Position war ich für die Rechtsberatung von Geschäftsführern und Projektleitern der deutschen und finnischen Töchtergesellschaften zuständig.
Anschließend habe ich mich als selbständige Rechtsanwältin niedergelassen und berate seither kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf dem deutschen Markt tätig sind.
Meine Firmenmandanten kommen aus verschiedenen Branchen. Sie sind Hersteller und Dienstleistende, Einzel- und Großhändler, Handelsvertreter und Wiederverkäufer. Oben unter „Unternehmen“ finden Sie mehr Informationen zu den Dienstleistungen, die ich Unternehmen anbiete.
Aber auch Privatpersonen stehe ich rechtsberatend zur Seite. Hierzu mehr oben unter „Privatpersonen“.
„Wer rastet, der rostet“. Ich bilde mich durch die Teilnahme an Fachseminaren in den oben genannten Rechtsbereichen ständig fort. Zuletzt habe ich an einem Fachanwaltslehrgang „Handels- und Gesellschaftsrecht“ der Deutschen Anwaltakademie teilgenommen.
Die Kanzleisprachen sind Deutsch, Englisch, Finnisch, Spanisch Schwedisch und Russisch.