Die Zusammenarbeit beginnt oft schon in der Gründungsphase. Ich bereite die notwendigen Gründungsunterlagen (Satzung, schuldrechtliche Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführervertrag), stimme das weitere Vorgehen mit dem Notariat und dem Steuerberater ab und nehme Termine mit dem Mandanten oder für den Mandanten wahr.
Ich helfe dem Mandanten auch bei der Gestaltung von rechtlich einwandfreien Geschäftsunterlagen, wie des Briefkopfes und der Rechnungs-, Angebots-, Bestell- und Auftragsbestätigungsvorlagen, bis hin zu Standardverträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen, und die Prüfung von Verträgen, auf denen die Tätigkeit des neuen Unternehmens basiert (Gewerbemietvertrag, Liefer-, Partner-, Wiederverkäufer-, Lizenz- und Arbeitsverträge).
Bereits gegründete Unternehmen suchen mich auch dann auf, wenn sie den Überblick über die bestehenden Verträge verloren haben, oder wenn sie die Aktualität und Vollständigkeit ihrer Standardverträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den Bestand ihrer immateriellen Rechte (Patente, Marken, Know-How) überprüft haben wollen.
Anschließend arbeite ich wie eine hausinterne Justitiarin. Die Rechtsberatung in Angelegenheiten, die das tägliche Geschäft betreffen, Gestaltung bzw. Prüfung von projektspezifischen vertraglichen Grundlagen, Durchsetzung von vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen, Erledigung von Rechtsstreitigkeiten, die die Erfüllung von Vertragspflichten bzw. Markenverletzungen betreffen, bilden die Schwerpunkte meiner Tätigkeit.