Ob Angestellter, Arbeitnehmer, Käufer, Kreditgeber oder –nehmer, Mieter oder Versicherungsnehmer, allen ist gemeinsam, dass sie als Privatpersonen Verträge schließen und beenden müssen. Sowohl beim Vertragsabschluss, Ausführung als auch bei der Beendigung sind jedoch oft Formvorschriften zu beachten, die den meisten Menschen nicht bekannt sind. Manche Regelungen im Vertrag sind zudem gesetzlich vorgeschrieben und dürfen nicht umgangen werden. Wer seine Rechte und Pflichten nicht kennt, für den kann es zu bösen Überraschungen oder erheblichen Rechtsverlusten kommen. So wird z.B. oft behauptet, dass ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag nicht rechtswirksam sei, dass ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag ohne weiteres widerrufen könne oder dass ein Arbeitsvertrag mündlich gekündigt werden kann. Bei der Kündigung von Miet- und Kreditverträgen werden die gesetzlichen Formvorschriften nicht beachtet. Eine fristlose Kündigung eines Mietvertrages wird ohne weiteres hingenommen.
Über Ihre Chancen und Risiken sollten Sie auf jeden Fall Rechtsrat einholen, bevor Sie ein Dokument unterschreiben, die Änderung des Status quo stillschweigend hinnehmen oder eine Erklärung abgeben.